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Die Buchung eines Standard-10 oder Premium-20 für Makler hat eine Vertragslaufzeit von 6 Kalendermonaten und verlängert sich automatisch für 6 weitere Kalendermonate, wenn dieser nicht fristgerecht gekündigt wird. Vertragsbeginn ist immer der 01. des Folgemonats nach Abschluß.
Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der aktuelle Kündigungstermin wird Ihnen unter -Meine Daten- stets angezeigt.
Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte den Angeboten auf der Produkt-Seite in MeinREGIO. Die Zahlungsbedingungen werden ebenfalls bei einer Bestellung angezeigt. In der Regel ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu bezahlen.Das Premium-20 Paket beinhaltet einen Werbeplatz auf der Ergebnisseite des registrierten PLZ-Bereichs. Alle Einzelheiten erläztern wir Ihnen auch gern in einem persönlichen Gespräch.
Für die Vermittlung eines Immobilien-Verkäufers, insofern ein Vermittlungsauftrag für den Makler zustande kommt, wird eine objektspezifische Vermittlungsgebühr berechnet, maximal 0,5 %. Für Premium-20 Nutzer ist die Vermittlung gebührenfrei.
Es dürfen ausschließlich Immobilien zum Verkauf angeboten werden. Es ist nicht erlaubt Anderes als Immobilien anzubieten oder Vermietungs- bzw. Pachtangebote zu inserieren. Alle Angaben zum Objekt müssen der Wahrheit entsprechen, fehlerhafte Angaben müssen unverzüglich nach Bekanntwerden korrigiert werden. Kaufpreise sollten zeitnah nach Veröffentlichung nachgetragen werden, Angebote die längerfristig ohne Kaufpreis sind, werden möglicherweise unzureichend bei der Suche berücksichtigt, insbesondere wenn der Suchende Preiseinschränkungen aktiviert. Ausnahmen sind Anlage-, Anlageähnliche- oder Agrarobjekte.
Für Verkaufsobjekte, die durch REGIOBILIEN an einen Makler vermittelt wurden, ist je nach Vertrag mit uns eine Vermittlungsgebühr fällig.Käufer, die uns einen Suchauftrag erteilen, erhalten nur Angebote mit einer maximalen Provisionsforderung (Courtage) von netto 3% des Kaufpreises. Alle anderen Angebote/Inserate bleiben hiervon unberührt.
Für Verkaufsobjekte, die durch REGIOBILIEN an einen Makler vermittelt wurden, einzig für diese gilt eine Kooperationspflicht mit anderen Maklern im REGIOBILIEN-Partnerprogramm. Die Akzeptanz für ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern wird vorausgesetzt.